Wildfolgevereinbarung

Die Ermächtigung zur Nachsuche über Reviergrenzen hinweg nach dem Bayerischen Jagdschutzgesetz betrifft ausschließlich die Wildfolge mit anerkannten Nachsuchengespannen. In der Praxis gibt es jedoch Situationen, in denen kein anerkanntes Nachsuchengespann eingesetzt wird, beispielsweise wenn bei einer Treibjagd beschossenes Wild ins Nachbarrevier wechselt. In der Regel gibt es eine mündliche Vereinbarung unter den Reviernachbarn, wie die Einhaltung des Tierschutzes bei krank geschossenem oder verletztem Wild gewährleistet werden kann. Wenn sich die Reviernachbarn nicht auf eine mündliche Vereinbarung einigen können, ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Wir stellen als Muster die Vereinbarung der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. zur Verfügung.

Muster Wildfolgevereinbarung

Infos zur Wildfolgevereinbarung