Verkehrssicherung

Wildunfälle vermeiden

Sofern bei Bewegungsjagden die Gefahr besteht, dass Wild über verkehrsreiche Straßen wechselt, ist der Jagdausübungsberechtigte zur Gefahrenabwehr von Wildunfällen verpflichtet. Für die Verkehrssicherung ist auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ein Geschwindigkeitstrichter „70 km/h - Überholverbot - 50 km/h - Treibjagd“ in beiden Fahrtrichtungen, beginnend 350 Meter vor dem Gefährdungsbereich, aufzustellen. Auf Gemeindestraßen genügt die Aufstellung des Schildes „Treibjagd“ am Beginn des Gefährdungsbereiches.

Schildersatz zum Ausleihen

Die Kreisgruppe Dachau besitzt fünf Schildersätze zur Verkehrssicherung von Bewegungsjagden. Die Schilder stehen jedem Revier-Inhaber der Kreisgruppe kostenlos zum Ausleihen zur Verfügung. Melden Sie Ihren Bedarf am besten frühzeitig bei uns an, damit wir zum gewünschten Termin einen Schildersatz für Sie reservieren.

Genehmigung

Bitte beachten Sie, dass zum Aufstellen von Verkehrsschildern eine Genehmigung nötig ist. Beantragen Sie diese rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde!

Schulungen

Der BJV bietet Revierinhabern eintägige Schulungen zum Thema Verkehrssicherung an. Inhalte sind neben der praktischen Demonstration der Verkehrssicherung auch die gesetzlichen Grundlagen sowie Rechtsfragen zu Haftung und Kontrolle. Aktuelle Termine erfahren Sie u.a. in der Zentrale der BJV Landesjagdschule unter jagdschule@jagd-bayern.de.