
Verantwortung für Qualität und Sicherheit
Fleischhygiene
Wildbret ist ein hochwertiges, regionales Lebensmittel – fettarm, nährstoffreich und frei von Zusatzstoffen. Damit es bedenkenlos genossen werden kann, ist die Einhaltung strenger hygienischer Standards unerlässlich. Als Jägerinnen und Jäger tragen wir die Verantwortung dafür, dass nur gesundheitlich einwandfreies Wildbret in den Verkehr gelangt. Die Fleischhygiene ist daher fester Bestandteil der jagdlichen Ausbildung und Fortbildung. Dazu gehören insbesondere:
das sachgerechte Aufbrechen und die hygienische Lagerung, die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild, sowie die Kontrolle auf Radio-Cäsium-Belastung, insbesondere bei Wild aus belasteten Regionen.
Aktuell werden die Trichinenproben aus dem Landkreis Dachau durch das Labor Spranger in Ingolstadt untersucht.
Die Messung der Radio-Cäsium-Belastung erfolgt durch:
Fridolin Merz, Riegelstraße 3, 85256 Vierkirchen
Dr. Dominik Diepold, Seeweg 1, 85232 Bergkirchen
Mit dieser Sorgfalt leisten wir einen aktiven Beitrag zum Verbraucherschutz und stärken das Vertrauen in Wildbret als gesundes, nachhaltiges Lebensmittel aus heimischer Jagd.
Alle wichtigen Informationen, Formulare und Ansprechpartner zur Becquerelmessung, Trichinenuntersuchung sowie zum Antrag auf Schadensausgleich finden Sie im Downloadbereich auf unserer Website
Abgabestellen Trichinenprobe
Pferdelaufstall Eckhof
Weikertshofener Str. 8
85253 Kleinberghofen
Ludwig Müller
Am Anger 40
85256 Vierkirchen
Die ordnungsgemäß verpackten Proben können in Kühlschränken hinterlegt werden.
Ablauf der Trichinenuntersuchung
Hinterlegen der Trichinenproben
Montag bis Freitag an einem der angegebenen Abgabeorte
Abholung durch das Labor Spranger
Montag und Freitag jeweils um 11 Uhr
Untersuchung & Befund
Bis spätestens 17.00 Uhr des Abholtages (Mail oder Fax)
Vorgaben
Die genauen Vorgaben zur Vorbereitung und Verpackung der Proben entnehmen Sie bitte dem PDF „Trichinenuntersuchung & Radio-Cäsium-Messung im Landkreis Dachau“.
WICHTIG!
Das Fleisch darf erst in den Verkehr gebracht werden, wenn vom Labor Spranger schriftlich ein negatives Untersuchungsergebnis erteilt wurde – bis dahin darf das Fleisch nicht abgegeben, verkauft oder selber verbraucht werden. Fleisch mit positivem Trichinenbefund oder einer Radio-Cäsium-Belastung von mehr als 600 Becquerel/Kilo muss nach den strengen deutschen und europäischen Fleischhygiene-Richtlinien vernichtet werden.
Im Fall von radioaktiv belastetem Schwarzwild kann beim Bundesverwaltungsamt der Antrag auf Schadensausgleich eingereicht werden.