Jagdausübung in Zeiten von Covid19

Nachdem der Coronavirus alle Bereiche des öffentlichen sowie privaten Lebens betrifft, war es notwendig zu klären, inwieweit die Jagd betroffen ist.

Wie Dr. Ernst-Ulrich Wittmann, der Vorstandsvorsitzende des Jagdschutz- und Jägerverein Dachau (JJVD) mitteilt, hat sich der Bayerische Jagdverband (BJV) sowohl an das Bayerische Landwirtschaftsministerium als auch an das Bayerische Gesundheitsministerium gewandt, um offene Fragen bezüglich der Ausübung der Jagd und der Ausstellung von Jagdscheinen zu klären, sollten die Behörden auf Grund der Pandemie geschlossen bleiben.

Mit Briefen an Staatsministerin Michaela Kaniber, MdL, und Staatsministerin Melanie Huml, MdL, unterstreicht BJV-Vizepräsident Thomas Schreder die hohe gesellschaftliche Relevanz der Jagdausübung und macht deutlich, dass eine Ausgangssperre für die Jägerinnen und Jäger in Bayern weitreichende Folgen mit sich bringen würde. „Tierschutzrechtliche Aspekte, wie das Versorgen von Unfallwild oder die Fütterung in Wintergattern müssen jederzeit beachtet werden, ebenso muss in Anwendung des Maßnahmenkatalogs zur Prophylaxe vor der Afrikanischen Schweinepest, eine Bejagung von Schwarzwild weiter möglich sein“, so Schreder. Neben diesen wichtigen Aufgaben ist die in den Jagdgesetzen verankerte Pflicht zur Vermeidung von Wildschäden zu befolgen und die staatliche Abschussplanung einzuhalten. Dies kann aus Sicht des BJV jederzeit umgesetzt werden, ohne dabei die Verbreitung des Coronavirus zu befördern.

Die Einzeljagd ist eine Jagdart, die keinen Kontakt zu anderen Mitbürgern vorsieht und die Übertragung des Virus von vorne herein ausschließt. Vizepräsident Schreder, selbst auch Biologe, dazu weiter: „Bayerns Jägerinnen und Jäger sind staatlich geprüfte Experten, die im Rahmen Ihrer Ausbildung über Tierseuchen und Zoonosen geschult wurden. Daher weiß die Jägerschaft, wie sie hygienerechtlich einwandfrei zu handeln hat.“

Nachtrag:

Die Einzeljagd wurde auch vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium als zulässig bestätigt:

“Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.” (Quelle: Website des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums unter http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus unter „Fragen und Antworten – Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen?”)

Bildnachweis: BJV