Aktuell: Bewegungsjagden während der Corona-Epidemie

Bewegungsjagden als effektive und tierschutzgerechte Jagdmethode stellen ein unabdingbares Regulationsinstrument der Schwarzwildpopulation und damit der zwingend nötigen Prävention eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dar.

Für die Durchführung von Bewegungsjagden können deshalb zur Bejagung von Schwarzwild gemäß § 5 Satz 2 der 8. BayIfSMV Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Infektionsschutzbehörde) erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Um den Vollzug zu erleichtern, haben das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeinsame Vollzugshinweise erlassen.

Das vollständige Schreiben u.a. mit Hinweisen zur infektionsschutzrechtlichen Zulässigkeit und zum Ablauf von Bewegungsjagden unter Corona-Bedingungen haben wir zum Download bereitgestellt, ebenso einen Musterantrag zur Genehmigung und eine Vorlage des BJV für Schutz- und Hygienekonzepte.

Vollzugshinweise BewegungSjagden

Musterantrag

Beispiel Schutz- und Hygienekonzept

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