Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat neue Regelungen für die Aufwandsentschädigung von Schwarzwild herausgegeben. Danach gilt ab sofort eine Dokumentationspflicht für die Aufwandsentschädigung. Für die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung im Jagdjahr 2020/2021 sind folgende Regelungen zu beachten:
- Für das bis zum 30.11.2020 erlegte Schwarzwild gilt das bekannte Verfahren und eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro erlegtem Stück.
- Für Schwarzwild, das vom 01.12.2020 bis 15.12.2020 erlegt wurde, gilt das bekannte Verfahren und eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 Euro pro Stück.
- Für Schwarzwild, das vom 16.12.2020 bis 31.03.2021 erlegt wurde, gilt eine erweiterte Dokumentationspflicht für die erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 Euro.
Infos zur erweiterten Dokumentationspflicht
Der BJV hat federführend bei der gemeinsamen Stellungnahme der jagdlichen Verbände Deutschlands zum Entwurf des Bundesjagdgesetzes mitgearbeitet.