Waffenbehörden stützen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit gelegentlich auf Vorgänge, die Jahrzehnte zurückliegen. Der Beitrag zeigt, dass die Rechtsprechung dem klare Grenzen setzt, diese in der Praxis aber häufig unbeachtet bleiben. Das Gesetz selbst regelt Fristen nur für bestimmte Fallgruppen — etwa fünf Jahre nach einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder zehn Jahre bei Freiheitsstrafen über einem Jahr. Für eingestellte Verfahren, Ordnungswidrigkeiten und die allgemeine Auffangregelung fehlt jede Frist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 1996 entschieden, dass Verfehlungen ohne Verurteilung nicht dauerhaft vorgehalten werden dürfen, und sich dabei an den Tilgungsfristen des Bundeszentralregistergesetzes orientiert. Als äußerste Grenze gilt ein Zeitraum von zehn Jahren; danach kommt zurückliegenden Vorfällen ohne besondere Umstände kein prognostisches Gewicht mehr zu. Das OVG Lüneburg hat diese Linie bestätigt und nur für ein fortdauerndes Verhaltenskontinuum eine Ausnahme zugelassen.

Der Autor illustriert die Diskrepanz an drei eigenen Verfahren: einem Arzt, dessen Approbations- und Waffenrechtsfall sich über sechzehn Jahre hinzog und der wegen absoluter Unzuverlässigkeit sämtliche Erlaubnisse verlor; einem Waffenbesitzer, dem vierzehn Jahre alte Aufbewahrungsmängel noch immer entgegengehalten wurden; sowie einem Jäger, der drei selbst angezeigte Verstöße gegen das Bundesjagdgesetz beging und dessen Erlaubnisse widerrufen wurden, obwohl zwei davon längst tilgungsreif waren. Im letzten Fall blieb auch der Eilrechtsschutz erfolglos — der Betroffene musste die Waffen abgeben, bevor über den Eilantrag entschieden war.

Das Fazit des Beitrags: Es fehlt bislang eine obergerichtliche Entscheidung, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konsequent anwendet und dem Betroffenen zu einem greifbaren Ergebnis verhilft. Der Autor führt nach eigenen Angaben mehrere Verfahren mit genau diesem Ziel.

Quelle: Dr. jur. Yannik Hofmann, „Fehler ohne Verfallsdatum – Können Verstöße zur lebenslangen Unzuverlässigkeit führen?“, in: DWJ – Das Magazin für Waffenbesitzer, September 2026, S. 10–13. Genannte Entscheidungen u. a.: BVerwG, Urt. v. 26.03.1996 – 1 C 12/95; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.12.2012 – 11 LA 309/12; VG Gera, Urt. v. 10.09.2026 – 1 K 594/25 Ge; VG Lüneburg, Beschl. v. 08.07.2026 – 4 B 133/26. Online: www.dwjmedien.de

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