Auch im kommenden Jagdjahr wird die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Reduktion der Schwarzwildbestände eine zentrale Rolle spielen. Die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen in Bayern deuten darauf hin, dass auch 2025 ähnliche Förderungen wie in den Vorjahren zur Verfügung stehen werden. Aufgrund der uneinheitlichen Information innerhalb der Hegegemeinschaften in Dachau hier ein Überblick über die voraussichtlichen Programme:
1. Zuschuss des Landkreises Dachau
- Höhe: 20 Euro pro erlegtes und verwertbares Wildschwein.
- Voraussetzungen:
- Erlegung im Landkreis Dachau.
- Nachweis der Verwertbarkeit (z. B. Trichinen- und Radium-Cäsium-Untersuchung).
- Frist: Antragstellung bis zum 30. April 2025 für das Jagdjahr 2024/25.
- Weitere Informationen unter Zuschuss für verwertbares erlegtes Schwarzwild
2. Bayerische Schwarzwildprämie
- Erlegung und Dokumentation:
- Jäger erhalten eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild. Pro Tier werden 70 Euro gezahlt.
- Die erlegten Tiere müssen in der Streckenliste dokumentiert werden, die von der Unteren Jagdbehörde bestätigt wird.
- Antragstellung:
- Der Antrag kann digital über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür wird eine BayernID benötigt.
- Hochgeladen werden muss die komplette Streckenliste inkl. Deckblatt für das Jagdjahr 2024/25.
- Antragstellung voraussichtlich bis Ende November 2025 für das Jagdjahr 2024/2025.
- Auszahlung: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist für die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens zuständig.
- Weitere Informationen unter Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und LGL Bayern – ASP Informationen für Jäger
3. ASP-Monitoring: Aufwandsentschädigung
- Früherkennung und Prävention: Die Früherkennung der ASP ist ein zentraler Bestandteil der Präventionsmaßnahmen. Daher wird eine Aufwandsentschädigung für die Beprobung von verendet aufgefundenen, auffällig erlegten und verunfallten Wildschweinen gewährt.
- Höhe der Entschädigung: Für die Beprobung solcher Wildschweine wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Probe gezahlt.
- Antragsverfahren: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist für die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens zuständig. Das Verfahren wurde digitalisiert und kann über das BayernPortal abgewickelt werden.
- Frist und Dokumentation: Anträge müssen wohl wieder bis Ende November 2025 eingereicht werden. Es ist erforderlich, die komplette Streckenliste inkl. Deckblatt für das Jagdjahr 2023/24 hochzuladen.
- Weitere Informationen unter Wildtierportal Bayern und LGL Bayern – ASP Informationen für Jäger
Zusammenarbeit mit Jagdminister Hubert Aiwanger
Wir möchten an dieser Stelle auch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Jagdminister Hubert Aiwanger hervorheben. Seine Unterstützung bei jagdpolitischen Themen, insbesondere in der ASP-Prävention, hat maßgeblich dazu beigetragen, die Prämien und Förderprogramme weiterhin möglich zu machen. Sein Einsatz für die Belange der Jägerschaft stärkt unsere Position und die Wichtigkeit der Jagd als präventive Maßnahme im Seuchenschutz.
Ausblick für 2025
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat signalisiert, dass die bisherigen Förderprogramme zur ASP-Prävention fortgeführt werden. Sobald die genauen Bedingungen und Fristen für 2025 festgelegt sind, informieren wir Sie umgehend.
Für Fragen oder Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich jederzeit an den Vorstand oder an die zuständigen Behörden wie das Landratsamt Dachau oder das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wenden.