Kritische Stellungnahme zur aktuellen Abschussplanung und den geplanten Änderungen im Bayerischen Jagdgesetz

Die aktuellen Vorgaben zur Abschussplanung für Rehwild und die damit verbundene Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werfen erhebliche Fragen zur künftigen Ausrichtung der Jagdpolitik in Bayern auf. Während von Seiten der Staatsregierung eine Reform des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) diskutiert wird, bleibt die Praxis der behördlichen Kontrolle und Einflussnahme auf die Abschussplanung unverändert restriktiv. Dies stellt die Frage, ob eine echte Reform stattfindet oder ob lediglich eine Neuverpackung der bisherigen Strukturen erfolgt.

HINWEISE ZUR ABSCHUSSPLANUNG  REHWILD (PDF)

3 Phasen der Rehwild-Abschussplanung (PDF)

Fortsetzung der bisherigen Bevormundung der Jägerschaft

Die sogenannte „3-Phasen-Abschussplanung“ zeigt klar, dass die behördliche Kontrolle auf hohem Niveau bleibt und eine Lockerung der Abschussvorgaben kaum zu erwarten ist.

  • Phase 1: Aufstellen der Abschusspläne bleibt stark durch die Forstbehörden beeinflusst.
  • Phase 2: Behördliche Bestätigung/Festsetzung unterstreicht, dass insbesondere in „roten“ Hegegemeinschaften eine behördliche Überprüfung fast unumgänglich ist.
  • Phase 3: Kontrolle und Sanktionen zeigt, dass die Einhaltung der Abschusspläne mit verschärften Maßnahmen überwacht wird, bis hin zu Zwangsmaßnahmen.

Hier zeigt sich deutlich: Von einer Stärkung der Eigenverantwortung der Jäger kann keine Rede sein! Die Einbindung der Forstlichen Gutachten als alleinige Bewertungsgrundlage stellt zudem sicher, dass die Interessen der Waldbesitzer weiterhin über denen der Jägerschaft stehen.

Strikter Einfluss der Forstbehörden bleibt bestehen

  • Die Abschussplanung orientiert sich weiterhin primär an den Ergebnissen der Forstlichen Gutachten und nicht am tatsächlichen Wildbestand oder der jagdlichen Realität. Dies bedeutet:
  • Jäger werden weiterhin als Erfüllungsgehilfen der Forstwirtschaft behandelt, anstatt als eigenverantwortliche Wildbewirtschafter anerkannt zu werden.
  • Behördliche Zwangsmaßnahmen werden weiterhin als Druckmittel eingesetzt, um den Abschuss in problematischen Revieren durchzusetzen.

Die geplante Reform des BayJG soll angeblich eine Erleichterung bringen, doch die aktuelle Abschussplanung zeigt: Die Vorgaben bleiben restriktiv und einseitig forstwirtschaftlich motiviert.

Fazit: Mehr Kontrolle statt echter Reform

Das bisherige Vorgehen hat ja auch in den Statistiken nur zu kleinen Verbesserungen geführt, was darauf hindeutet, dass eine Reform für alle Beteiligten zu besseren und langfristigeren Ergebnissen führen könnte. Immer das Gleiche zu tun macht keinen Sinn, wenn man sich andere Ergebnisse für die Zukunft erhofft und erwartet.

Statt einer echten Entlastung und Eigenverantwortung für Jäger bleibt die bayerische Jagdpolitik weiterhin in einem engen Korsett aus behördlicher Kontrolle, Einflussnahme der Forstbehörden und politisch motivierter Regulierung gefangen.

Wir fordern eine echte Reform, die …

  • die Eigenverantwortung der Jägerschaft stärkt,
  • die Abschussplanung praxisnäher gestaltet,
  • und den Wildbestand sowie ökologische Zusammenhänge statt rein forstlicher Interessen berücksichtigt.

Nur so kann in Bayern eine nachhaltige und waidgerechte Jagd gesichert werden!

Mit Waidmannsheil,

Dr. Ernst-Ulrich Wittmann JJV Dachau