Der von Hubert Aiwanger und dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vorgelegte Gesetzesentwurf zur Novellierung des Jagdrechts stellt einen bedeutenden Fortschritt für die bayerische Jagd dar. Er verfolgt das Ziel, den Wald-Wild-Konflikt pragmatisch zu lösen, ohne dabei die Jägerinnen und Jäger mit übermäßiger Bürokratie zu belasten. Aiwanger setzt mit diesem Entwurf klare Signale für mehr Eigenverantwortung, weniger staatliche Reglementierung und eine nachhaltige Wald-Wild-Balance.
Der Bayerische Jagdverband (BJV) hat zu diesem Entwurf eine kritische Stellungnahme abgegeben und weist auf aus seiner Sicht bestehende Schwächen hin. Dabei wird insbesondere gefordert, an bewährten Strukturen festzuhalten oder diese weiter auszubauen. Der Jagdschutz- und Jägerverein Dachau (JJV Dachau) sieht viele dieser Punkte durchaus als diskussionswürdig an, hält es jedoch für ebenso wichtig, den Blick auf die positiven und längst überfälligen Anpassungen zu richten.
Wichtige Verbesserungen im Jagdrecht
Mehr Eigenverantwortung statt unnötiger Bürokratie
Die Abschaffung des Abschussplans ist eine der zentralen Neuerungen des Entwurfs. Während der BJV sich für eine striktere Steuerung der Abschüsse ausspricht, begrüßen wir diesen Schritt als eine sinnvolle Entlastung der Jägerinnen und Jäger. Durch mehr Eigenverantwortung bleibt eine nachhaltige Wildbewirtschaftung sichergestellt, ohne unnötige bürokratische Hürden.
Jagdzeitenanpassungen und effektive Raubwildbejagung
Die geplanten Änderungen der Jagdzeiten für Dachs, Steinmarder, Gänse und Ringeltauben bieten eine praxisnahe Lösung, um landwirtschaftliche Schäden zu verringern und die Artenvielfalt zu erhalten. Auch die Erleichterung der Fallenjagd auf invasive Arten wie Waschbär und Nutria durch die rechtliche Gleichstellung der Kofferfalle mit der Kastenfalle ist ein wichtiger Fortschritt. Während der BJV hier noch Nachbesserungen fordert, halten wir den eingeschlagenen Weg für zielführend.
Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht aufnehmen
Die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht zeigt, dass Aiwanger die Sorgen von Landwirten und Jägern ernst nimmt. Der Entwurf schafft eine Grundlage für eine geordnete Bestandsregulierung. Sicherlich gibt es in diesem Bereich noch offene Fragen, insbesondere hinsichtlich der Schonzeiten und der Bejagung mit Nachtsichttechnik, doch der gesetzgeberische Schritt an sich ist zu begrüßen.
Unterstützung bei der Bestandsregulierung von Saatkrähen und Gänsen
Aiwanger setzt sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Bestandsregulierung der Saatkrähe sowie für den Einsatz elektronischer Hilfsmittel bei der Gänse- und Krähenjagd ein. Dies trägt zur Schadensminimierung bei und erleichtert die Jagdpraxis erheblich. Während einige Stimmen hier eine verbindlichere Regelung fordern, sehen wir bereits in der angestrebten Flexibilisierung einen wichtigen Fortschritt.
Förderung von Wildruhezonen und Wilddurchlässen
Die geplante Nutzung von PV-Freiflächen als Wildruhezonen sowie die Forderung nach Wilddurchlässen sind Maßnahmen, die dem Wild zugutekommen und zugleich pragmatisch umsetzbar sind. Auch hier gibt es unterschiedliche Auffassungen über den bürokratischen Aufwand, doch entscheidend bleibt, dass der Lebensraum des Wildes berücksichtigt wird.
Stärkung der Jagdpraxis durch moderne Technik
Die Nutzung von Nachtzieltechnik bleibt ein kontroverses Thema. Während der BJV Bedenken hinsichtlich einer möglichen Missachtung waidgerechter Jagdgrundsätze äußert, sehen wir hier vor allem die tierschutzgerechte und effektive Bejagung als Hauptargument für den Einsatz moderner Technik. Eine sachliche Debatte über den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technik ist wichtig, sollte aber nicht dazu führen, notwendige Erleichterungen zu verhindern.
Waldumbau als gemeinschaftliche Aufgabe
Der Klimawandel stellt die Wälder Bayerns vor große Herausforderungen. Der Gesetzesentwurf betont, dass Jagd und Waldumbau nicht als Gegensätze betrachtet werden dürfen, sondern gemeinsam gedacht werden müssen. Ein enger Dialog zwischen Waldbesitzern, Jägern und der Politik ist notwendig, um langfristige Lösungen zu finden.
Fazit: Ein Entwurf mit Substanz und Potenzial
Während in der jagdlichen Verbandslandschaft unterschiedliche Auffassungen zur Jagdrechtsnovelle bestehen, hält der JJV Dachau es für entscheidend, dass die Diskussion nicht nur um mögliche Schwächen des Entwurfs kreist, sondern auch die positiven Impulse gewürdigt werden. Hubert Aiwanger hat einen pragmatischen und jagdfreundlichen Entwurf vorgelegt, der in vielen Bereichen dringend notwendige Anpassungen bringt.
Natürlich bleibt Raum für Detailverbesserungen, doch statt pauschaler Ablehnung sollte der Fokus darauf liegen, die Regelungen praxisnah auszugestalten. Wir werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und uns für eine zukunftsorientierte und handhabbare Jagdgesetzgebung einsetzen.