Nicht nur weil es aus tierschutzrechtlichem Sinne mittlerweile gesetzlich festgelegt ist, dass für die Jagd ein brauchbarer Hund erforderlich ist, sondern wie es Dr. Ernst-Ulrich Wittmann, Vorsitzender des Jagdschutz- und Jägerverein Dachau, JJVD, betont, war es den Jägern weit vor der Festlegung durch eine Gesetz, ein großes Anliegen, einen für die Jagd brauchbaren Hund zu besitzen. Ein altes Jägersprichwort fasst diesen Grundsatz kurz zusammen: „Jagd ohne Hund ist Schund“.
Damit ein Hund für die Jagd brauchbar bezeichnet werden kann, muss er eine Brauchbarkeitsprüfung ablegen. Während der Vorbereitung unter fachmännischer Anleitung von Andreas Päsler, zuständig für das Hundewesen im JJVD, und seiner Frau Nicole konnten sich die Gespanne auf die Prüfung vorbereiten.
Die diesjährigen Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde des Jagdschutz- und Jägervereins Dachau fanden am 16. und 23. Oktober 2021 statt. Insgesamt nahmen 16 Gespanne an der Prüfung teil und haben diese erfolgreich abgeschlossen. Neun haben die allgemeine Brauchbarkeit abgelegt und sieben die eingeschränkte Brauchbarkeit auf Schalenwild.
Die drei Prüfungsgruppen wurden von den Verbandsrichtern und Richterobmännern Walter Bott (Freising), Hubert Braun (Regensburg) und Martin Dierl (Rohrbach) geleitet und von der Richterin Tanja Wiesner und den Richtern Walter Wiesner und Fridolin Merz (alle 3 vom JJVD) unterstützt.
An den Dressurprüfungen, die am 24.09. und 01.10. stattfanden, haben zwölf Gespanne teilgenommen, von denen elf die Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
Der Ausbildungsleiter Andreas Päsler und seine Frau Nicole blicken auf ereignisreiche Lehrgangswochen zurück, die allen Beteiligten sehr viel Freude bereitet haben. Beide freuen sich über den erfolgreichen Abschluss und bereits heute auf den neuen Lehrgang, der im März 2022 startet.
Ein besonderer Dank gilt den allen Helfern, sowie den Inhabern der Jagdreviere Vierkirchen und Ainhofen und unseren Jagdhornbläsern, die den erfolgreichen Verlauf der Prüfungen unterstützt
haben.