Die Bundesregierung hat im Kabinett beschlossen, den Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufzunehmen, nachdem die EU den Schutzstatus des Wolfs von streng geschützt auf geschützt eingestuft hat. Damit wird ein wichtiger Schritt umgesetzt, um das Wolfsmanagement in Deutschland rechtlich zu regeln und die zunehmende Verbreitung des Wolfes zu steuern.

Wölfe sind seit den frühen 2000er‑Jahren wieder in vielen Regionen Deutschlands heimisch, ein Erfolg in naturschutzfachlicher Perspektive. Die Aufnahme ins Bundesjagdgesetz schafft nun klare rechtliche Grundlagen für den Umgang mit dem Wolf, insbesondere für Behörden, Weidetierhalter und Naturschutzakteure. Gleichzeitig wird eine ausgewogene Balance zwischen Artenschutz und praktischen An- und Herausforderungen vor Ort angestrebt. Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten aber weiterhin, wodurch Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten ist.

Kernpunkt der Neuregelung ist, dass Behörden der Länder künftig Wolf-Managementpläne für Regionen erstellen können, wenn sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. In Regionen mit hoher Wolfsdichte können damit auch Bestandsregulierungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen erfolgen, zum Beispiel bei nachgewiesenen Schäden trotz Herdenschutzmaßnahmen. Präventiver Herdenschutz bleibt ein zentraler Bestandteil: Zäune, Herdenschutzhunde und andere Schutzmaßnahmen werden weiterhin gefördert. Das Bundesjagdgesetz wird ergänzt, um eine rechtssichere Grundlage für das Wolfsmanagement in Deutschland zu schaffen, um seine Bestände zu regulieren und gleichzeitig in verträglicher Zahl zu schützen. Ebenso wird der Wolf somit in das Bayerische Jagdgesetz aufgenommen.