Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat zum 1. September 2025 eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) in Kraft gesetzt, die erweiterte Bejagungsregelungen für Nil- und Rostgänse vorsieht. Dadurch wird auf die zunehmende Ausbreitung beider Gänsearten und die damit verbundenen Herausforderungen für Landwirtschaft, Naturschutz und Erholungssuchende reagiert
Hintergrund der Änderung der Jagdzeiten
Sowohl Nil- als auch Rostgänse haben ihre Bestände in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Dies führt regional zu:
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erheblichen landwirtschaftlichen Schäden durch Fraß und Trittbelastung,
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starker Verkotung von Freizeit- und Erholungsflächen wie an Seeufern,
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möglichen negativen Auswirkungen auf heimische Vogelarten.
Die Nilgans gilt dabei als invasive, gebietsfremde Art, deren Bestandsentwicklung gezielt reguliert werden soll. Deutschland ist nach EU-Recht verpflichtet, die weitere Ausbreitung solch invasiver Arten zumindest einzudämmen. Die Anpassung der Jagdzeiten stellt so ein wichtiges Instrument des präventiven Konflikt- und Bestandsmanagements dar.
Neue Jagdzeiten für Nilgans in Bayern
Die Nilgans unterliegt weiterhin dem Jagdrecht und ist in Bayern nun ganzjährig bejagbar. Der allgemeine Elterntierschutz findet bei dieser Art keine Anwendung mehr, vergleichbar mit anderen invasiven Arten wie Waschbär oder Marderhund. Ziel ist es, die weitere Ausbreitung wirksam zu begrenzen und regionale Belastungen zu reduzieren.
Neue Jagdzeiten für Rostgans in Bayern
Die Rostgans wurde neu in das Jagdrecht aufgenommen. Es gelten nun folgende Regelungen:
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Adulte Rostgänse: Jagdzeit vom 1. September bis 28. Februar
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Jungvögel: ganzjährig bejagbar
In der Streckenliste werden Rostgänse im Jagdjahr 2025/26 noch unter „Sonstige Gänsearten“ mit entsprechendem Hinweis zu Anzahl an erlegten Gänsen bzw. Fallwild erfasst.
Bedeutung für die Jägerschaft
Mit der Änderung der Jagdzeiten für Nilgans und Rostgans erhalten Jägerinnen und Jäger in Bayern erweiterte rechtliche Möglichkeiten, um aktiv zur Bestandsregulierung beizutragen. Die neuen Regelungen unterstützen:
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den Schutz landwirtschaftlicher Flächen,
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den Erhalt ökologischer Gleichgewichte,
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sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit invasiven Arten im Rahmen des Jagdrechts.








